In der Klinischen Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin werden psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft ambulant behandelt. Ist die Notwendigkeit einer teilstationären oder stationären Aufnahme gegeben, besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem LKH II. Dort kann dann eine Aufnahme erfolgen, wenn dies von allen Beteiligten gewünscht wird und von der Ambulanzärzt*in*dem Ambulanzarzt als nötig gesehen wird.
In der Ambulanz können sich alle Patient*innen (und deren Eltern) vorstellen, welche Symptome aus dem kinder- und jugendpsychiatrischem Spektrum aufweisen und eine Diagnostik oder Behandlung wünschen. Unsere Haltung ist dabei lösungsorientiert und patient*innenzentriert. Symptome haben Ursachen und diese möchten wir gemeinsam mit den Patient*innen jeden Alters finden und behandeln.
Nach einem Ersttermin und ggf. anschließender Diagnostik werden Entscheidungen zum weiteren Vorgehen dabei immer nach ausführlicher Information gemeinsam von der Kinder- und Jugendpsychiaterin*vom Kinder- und Jugendpsychiater, der*dem Patient*in und deren Obsorgeberechtigten getroffen.
In der Regel werden Obsorgeberechtigte dabei in die Behandlung miteinbezogen. Es kann aber im Jugendalter auch Themen geben, die Jugendliche mit der Ärztin*dem Arzt bzw. der Therapeutin*dem Therapeuten vertraulich besprechen möchten. Dieses ist möglich, sofern keine Gefährdung besteht oder es sich um Themen handelt, die das Einverständnis der Obsorgeberechtigten braucht (z.B. Medikation).
Schwerpunktambulanzen werden vorgehalten für die Themen:
- Essstörungen
- Transsexualität
- Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten (ADHS, Autismus, frühkindliche Entwicklungsstörungen).